Der Weg zur elektronischen Vergabe
- Zielgruppe
Mitarbeiter/innen (der öffentlichen Auftraggeber), die sich mit der eVergabe beschäftigen.
- Inhalte
Was ist bei der Einführung der elektronischen Vergabe zu beachten?
- Erörterung der rechtlichen und technischen Aspekte
- Stimmen die technischen Voraussetzungen
- Benötige ich eine zentrale Vergabestelle?
- Anforderungsprofil an die Vergabelösung
- Wie finde ich eine Plattform?
- Ziele und Methoden
Für EU-weite Ausschreibungen ist die eVergabe schon weitgehend Pflicht. Auf nationaler Ebene werden nur noch wenige Monate vergehen bis die Verwendung der eVergabe für viele Vergabestellen auch dort verpflichtend wird.
Die Reform des nationalen Vergaberechts ist wieder ein Stück vorangekommen: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie muss aber noch durch "Einführungserlasse" in Kraft gesetzt werden.Was heißt das für die eVergabe?
Auch bei der nationalen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Vergabeunterlagen frei und direkt über das Internet abrufbar sein.
Für die komplette Einführung der eVergabe gibt es Übergangsfristen. Schon ab Januar 2019 müssen Vergabestellen elektronische Angebote und Teilnahmeanträge akzeptieren. Ab Januar 2020 wird die Abgabe von E-Angeboten dann zur Pflicht.
- Referent/in
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André Gross, Regionalleitung Ausschreibung und eVergabe , B_I medien GmbH
