Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte sowie interessierte Kassenverwalterinnen und Kassenverwalter als Leiterinnen oder Leiter der Vollstreckungsbehörden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Vollstreckungsinnendienst, die jeweils keine oder wenig Erfahrung auf dem Gebiet des Vollstreckungsrechts haben.