Verantwortliche und Mitarbeiter*innen der kommunalen Finanzbuchhaltungen sowie Umsteiger*innen von der Kameralistik in die Doppik, die über wenig Erfahrung in der Finanzbuchhaltung verfügen.
Der Zahlungsverkehr und die weiteren Kassengeschäfte gehören gemäß § 32 GemHVO-Doppik zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Dieser Teil wird nicht im Lehrgang zum Bilanz- oder Finanzbuchhalter unterrichtet, ist aber für den oben genannten Personenkreis wichtig, um den Zahlungsverkehr sicher ausführen zu können. Grundlage ist die Gemeindeordnung, die GemHVO-Doppik und die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 36 GemHVO-Doppik Sicherheitsstandards). Es sollen Grundkenntnisse der Finanzbuchhaltung vermittelt werden. Dies geschieht überwiegend durch Vortrags, - Frageform und Diskussionen. Es werden zu bestimmten Themen auch kaufmännische Buchungssätze gemeinsam erarbeitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustausches Fragen aus der täglichen Praxis zu besprechen. Wenn gewünscht können diese KOMMA 3 Wochen vorher zugemailt werden.
Die Teilnehmer*innen werden gebeten folgende Gesetzestexte mitzubringen: eigene Dienstanweisung. Das Seminar ist auf Belange der kommunalen Verwaltungen ausgelegt.