Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Unzulässig ist die Durchführung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene Beteiligung oder bei Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Daher müssen Personalräte einerseits ihre Rechte und die Besonderheiten der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst kennen und andererseits wissen, was zu tun ist, wenn ihre Einbeziehung – ob unbeabsichtigt oder "nur vergessen" – nicht oder fehlerhaft erfolgt.
Kann bei nicht- oder fehlerhafter Beteiligung die Personalvertretung die tatsächliche Beschäftigung verhindern? Wie ist es bei Maßnahmen im Beamtenrecht? Welche Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Korrektur der Fehler, zur (gerichtlichen) Durchsetzung der Beteiligungsrechte, bei Eilbedürftigkeit, usw. gibt es und wann und wie sind diese notwendig und sinnvoll zu nutzen?
Diese und weitere Fragen werden anhand von Beispielen erörtert, diskutiert und die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet.