1. Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen (Gemeinde, Ämter, Städte, Kreise), die zwar über keine spezifische Verwaltungsausbildung verfügen (z.B. technische Beschäftigte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter etc.), jedoch begünstigende Verwaltungsakte wie Genehmigungen (z.B. im Bau- und Naturschutzrecht), Erlaubnisse (z.B. KiTa), Leistungsbewilligungen etc. oder deren Ablehnungen oder belastende Verwaltungsakte (mit denen den Adressaten ein Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegt werden soll) erstellen oder vorbereiten.
2. Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen (Gemeinde, Ämter, Städte, Kreise) mit Verwaltungsausbildung, die gerne eine Wiederauffrischung ihrer Kenntnisse in der Bescheidtechnik wünschen.