Mitarbeitende im Innendienst örtlicher Ordnungsbehörden, die sich mit den Grundzügen des Ordnungswidrigkeitenrechts und seinen Besonderheiten bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (Kostentragungspflicht nach § 25a StVG) vertraut machen oder ihr Wissen auffrischen wollen. Das Seminar richtet sich auch an Außendienstmitarbeitende, die den Ablauf eines Bußgeldverfahrens und das gerichtliche Verfahren im Anschluss an die eigentliche Überwachung kennen lernen möchten.