Sachbearbeitende für Brandschutzangelegenheiten der örtlichen Ordnungsbehörden sowie Wehrführerinnen und Wehrführer und deren Stellvertretenden. Vorkenntnisse im Kostenrecht wären wünschenswert.
Den Teilnehmenden werden unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften des Brandschutzgesetzes (BrSchG) die Grundlagen der Kostenrechnung und der Gebührenfestsetzung erläutert. Die Vermittlung erfolgt durch Referat und Diskussion anhand von Fallbeispielen. Auf Fragen und Anregungen aus dem Teilnehmerkreis wird eingegangen.