Die VOL/B ist grundsätzlich bei Verträgen für o.g. Verträge zu vereinbaren. Sie ergänzt bzw. ändert die Regelungen des BGB und verlangt vom Auftraggeber und Auftragnehmer die Einhaltung spezieller Vorschriften und Pflichten.
In dem Seminar wird die gesamte VOL/B vorgestellt, insbesondere:
- Leistungsänderungen
- Ausführung
- Pflichtverletzung
- Vertragslösung, Verzug
- Abnahme, Mängel
- Rechnung, Zahlung