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Das schleswig-holsteinische Kindertagesförderungsrecht - Aufbauseminar
34002

Zielgruppe

Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen mit Vorkenntnissen

Inhalte

  1. Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM)
    • Bedarfsplanung und Trägerauswahl
    • Finanzierungsvereinbarungen zwischen Standortgemeinde und Einrichtungsträger
    • Berechnung der SQKM-Fördersätze
    • Finanzierungsbeiträge von Land und Wohngemeinden
    • Abwicklung über die Kita-Datenbank
    • Fördervoraussetzungen und Ausnahmeregelungen
    • Folgen des Verstoßes gegen Fördervoraussetzungen
  2. Finanzierung der Kindertagespflege
  3. Evaluation des KiTaG und Rechtslage ab 2025
  4. Förderprogramme außerhalb des SQKM

Ziele und Methoden

Im Seminar werden die Kenntnisse des Kita-Rechts in Schleswig-Holstein vertieft. Den Schwerpunkt bildet die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem SQKM. Vortrag, Diskussion und Fallübung wechseln einander ab.

 

Zusätzliche Hinweise

Als Voraussetzung für diesen Aufbaukurs dient die Veranstaltung 34000 oder gleichwertige Vorkenntnisse.

Referent/-in

Jon Klückmann , Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Gebühren

110.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
04.05.2023 , 7 Stunden
04.05.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Weitere Termine
Gelber Punkt
Termin
05.09.2024 , 7 Stunden
05.09.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Gelber Punkt
Termin
16.09.2024 , 7 Stunden
16.09.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm