Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung, die Kenntnisse im Verfahrensrecht erwerben wollen, oder für Beschäftigte mit Verwaltungsausbildung, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Trotz ständiger Konfrontation mit dem Verwaltungsverfahren werden die entsprechenden Vorschriften des LVwG vielfach als nebensächlich angesehen. Gute Kenntnisse dieser Materie sind jedoch Voraussetzung für einwandfreies Verwaltungshandeln. Daher sollen die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele lernen, Grundprobleme und Besonderheiten zu erkennen. Vortrag, Diskussion und Fallbearbeitung wechseln einander ab.
Bitte unbedingt Landesverwaltungsgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 57-75) zum Seminar mitbringen.