Sachbearbeitende, die über wenig theoretische und/oder praktische Erfahrung im allgemeinen Verwaltungsrecht verfügen.
Es erfolgt eine grundlegende, systematische Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht; vorhandene Rechtskenntnisse werden aufgefrischt und vertieft. Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, auch schwierige Fälle zu beurteilen und richtig zu lösen. Sie lernen anhand praktischer Beispiele, was beim Erlass von Verwaltungsakten zu beachten ist.