Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist sowohl arbeitsrechtlich wie auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich ein wesentlicher Baustein im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden die Arbeitsleistungen der einzelnen Mitarbeitenden erfasst und der Lohn oder das Gehalt berechnet, die Auszahlungen an die Mitarbeitenden veranlasst, die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen berechnet und weitergeleitet und die Steuerbeträge an das Finanzamt abgeführt. Personen, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut sind, müssen daher Rechtskenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht aufweisen. Für den Bereich des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts in der Sozialversicherung bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Nord ein Basisseminar an, welches sich aus 4 Modulen zusammensetzt.
Die Teilnehmenden erhalten in diesem Modul durch Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit im Plenum einen Überblick über das Beitragsberechnungsverfahren.