Wo gehobelt wird, da fallen Späne... Aber wer haftet eigentlich, wenn während der Arbeit einem Mitarbeitenden ein Fehler unterläuft und daraus Schäden entstehen?
Ein Fehler kann immer passieren, schnell ist an der Stadtkasse mal etwas zu viel ausbezahlt. Was aber, wenn die Kasse bei der Abrechnung am Ende einen hohen Fehlbetrag aufweist? Wer muss zahlen, wenn Beschäftigte sich gegenseitig bei der Arbeitsausübung verletzen? Was ist die Folge, wenn das Eigentum des Arbeitgebenden (Dienstherrn) oder das eines Dritten während der Verrichtung der Arbeit beschädigt wird? Was tun, wenn Beschäftigte sogar vorsätzlich handeln?
Ziel dieses Seminares ist es, den Teilnehmenden die möglichen Rechtsfolgen von Dienstpflichtverletzungen, verursacht durch Beamte oder Angestellte, aufzuzeigen: In welchen Fällen haftet die Anstellungskörperschaft, wann trifft es die Beschäftigten und in welcher Höhe? Welche Möglichkeiten bestehen für die Geschädigten, Ersatz des Schadens zu fordern? Ab welchem Schweregrad kommen welche weiteren Sanktionsmöglichkeiten in Betracht? Wie unterscheiden sich hierbei die Rechtsfolgen bei Arbeitnehmenden und Beamten?
Werfen Sie einen Tag lang einen intensiven Blick in das spannende Themenfeld des Haftungs- und Sanktionsrechts! Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie nicht nur, auf welche Fallstricke beim Schadenersatzrecht zu achten ist. Sie erlernen auch, welche arbeitsrechtlichen Instrumente (insb. Abmahnung und Kündigung) in Betracht kommen. Zudem werden die Grundzüge des Disziplinarverfahrens im Rahmen von Beamtenverhältnissen besprochen.