Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, die über Grundkenntnisse bzw. geringe Erfahrungen in der Anwendung des Bauplanungsrechts verfügen.
In diesem Seminar wird der Regelungsbereich "Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29-36 BauGB)" behandelt. Dabei geht es um Aufbau, Systematik und Inhalt der Zulässigkeitsvorschriften des BauGB, der BauNVO und das Verhältnis zur LBO, zum Naturschutzrecht und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Regelungen sind sowohl von den Bauaufsichtsbehörden als auch von den Gemeinden im Rahmen der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu beachten. Hierbei ist das Zusammenspiel der beiden Verwaltungen von besonderer Bedeutung. Schon bei der Bauberatung ist die Kenntnis über die Auslegung der Vorschriften unter Berücksichtigung der dazu tragenden Rechtsprechung von besonderer Bedeutung. Die einzelnen Zulässigkeitskategorien werden auf der Grundlage von Fällen aus der Praxis behandelt, hierbei ist auch Gruppenarbeit vorgesehen.