Die Umsetzung der Landesbauordnung stellt für einzelne Anwender eine Herausforderung dar. Die mit den Deregulierungen verbundene Übertragung von Verantwortung auf Entwurfsverfasser und andere am Baugeschehen Beteiligte muss in der Praxis umgesetzt werden. Wie stellt sich dies im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in der Genehmigungsfreistellung dar?
Wie geht die Gemeinde mit der möglichen Verfahrensumstellung um? Wann ist sie anzuwenden und zu begründen? Der Umgang mit Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen vom Baurecht erfordert bestimmte Voraussetzungen. Hier sind Entwurfsverfasser, Bauaufsichtsbehörde und auch Gemeinde gefordert, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Baugesuchen im Rahmen der Stellungnahme und einer notwendigen Einvernehmensentscheidung zu beteiligen.
Auf Grund der gesetzlichen Übertragung von Aufgaben nach Erteilung der Baugenehmigung auf Dritte ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten. Wie sind diese im Einzelnen geregelt und wie werden sie erfüllt?
Der Stellplatznachweis ist im Baugenehmigungsverfahren von besonderer Bedeutung, die Gemeinde kann dies im Rahmen einer örtlichen Bauvorschrift regeln. Was ist hierbei grundsätzlich zu berücksichtigen?