Im Seminar werden die einzelnen Facetten des § 34 BauGB ausführlich behandelt. Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien zum Einfügen stellen sich für viele Anwender als besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht, wann ist planerisch gegenzusteuern, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden? Welche praktische Bedeutung haben faktische Baugebiete für die Vorhabenzulässigkeit? Wie sind die Bestimmungen zum Ausschluss schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden und Baumaßnahmen an vorhandenen Gebäuden zu verstehen (Hintergründe und Anwendungsmöglichkeiten)? Ein besonderes Anliegen ist die Vermittlung des Erkennens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert.