Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, Gutachten als Grundlage der Genehmigung zu bewerten, Betriebserlaubnisse mit den erforderlichen Auflagen zu erteilen und Regelprüfungen von Schießanlagen in S. d. § 27 a WaffG in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Es sollen Rechtskenntnisse in diesem Bereich vertieft und Fachbegriffe erörtert werden, die in den Schießstandrichtlinien und in Gutachten verwendet werden.