Das Seminar dient der Vermittlung von Grundkenntnissen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, insbesondere für den Bereich der Meldeämter. Die Lerninhalte werden dabei vorwiegend in Vorträgen vermittelt. Daneben besteht aber auch die Gelegenheit zur umfassenden Erörterung und Diskussion von Praxisfällen sowie zum Erfahrungsaustausch.