Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) stehen die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt. Um dieses zu erreichen fordert der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX die Beteiligung der Sozialversicherungsträger im BEM-Verfahren.
Gesetzliche Grundlagen bestimmen die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ durch die Rehabilitationsträger zur sozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Ergänzend unterstützen die Integrationsämter im Rahmen der „Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben“ Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
In der Praxis des BEM spielt die Nutzung des Leistungsspektrums der verschiedenen Sozialversicherungsträger eine wichtige Rolle.
BEM-Berechtigte Mitarbeitende, Arbeitgeber und Fallmanager/-innen stellen sich häufig grundlegende Fragen wie:
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Mitarbeitenden und den Arbeitgeber?
- Wer ist wann und von wem in das Verfahren einzubeziehen?
- Welche Leistungen können von wem beantragt werden?
- Wie kann man Leistungen beantragen?
In dem Seminar erhalten Sie Antworten auf diese Fragen von Expertinnen oder Experten der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsamt Schleswig-Holstein und von Frau Lux.
Das Seminar startet mit einer Einführung zur Maßnahmenplanung im BEM und Netzwerkarbeit. Dem folgen Impulse zu Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Es besteht die Möglichkeit, an eigenen Fällen (anonymisiert) aus der eigenen BEM-Praxis zu arbeiten.