Das Personalvertretungsrecht wird nicht unerheblich durch das Richterrecht geprägt und ist ständig in Bewegung. Die Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalräten erfordert die Kenntnis der aktuellen gerichtlichen Vorgaben. Durch die Gerichtsentscheidungen werden Einzelheiten bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen bestimmt und konkretisiert.
In diesem Seminar werden die Neuerungen in Rechtsprechung und ggf. Gesetzgebung erläutert und besprochen, die für die Zusammenarbeit in der täglichen Praxis wichtig sind. Dazu werden nicht nur Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum MBG S-H sondern auch gerichtliche Entscheidungen zu anderen Personalvertretungsgesetzen, insbesondere dem Bundespersonalvertretungsgesetz, herangezogen, die aufgrund der Fallgestaltungen auch für Schleswig-Holstein von Bedeutung sind.
Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Umsetzung und die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden einzubeziehen.