Der Zahlungsverkehr und die weiteren Kassengeschäfte gehören gemäß § 32 GemHVO-Doppik zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Dieser Teil wird nicht im Lehrgang zum Bilanz- oder Finanzbuchhalter unterrichtet, ist aber für den oben genannten Personenkreis wichtig, um den Zahlungsverkehr sicher ausführen zu können. Grundlage ist die Gemeindeordnung, die GemHVO-Doppik und die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 36 GemHVO-Doppik Sicherheitsstandards).
Es sollen Grundkenntnisse der Finanzbuchhaltung vermittelt werden. Dies geschieht überwiegend in Vortags - Frageform und Diskussionen.
Es werden zu bestimmten Themen auch doppische Buchungssätze gemeinsam erarbeitet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustausches Fragen aus der täglichen Praxis zu stellen.
Wenn gewünscht können diese auch schon vorher zugemailt werden.