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Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
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Zielgruppe

Mitarbeitende aus Sozialämtern, sozialen Fachbereichen, Beratungsstellen usw., die Hilfe zur Pflege bearbeiten. Das Seminar richtet sich schwerpunktmäßig an Mitarbeitende, die neu mit diesem Aufgabenbereich befasst sind.

Inhalte

  1. Grundsätze der Sozialhilfe, insbesondere Nachrang der Sozialhilfe, Wunsch- und Wahlrecht, Bekanntwerden des Hilfebedarfs und örtliche Zuständigkeit
  2. Begriff der Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe und in der Pflegeversicherung nach den ab 2017 geltenden Regelungen des PSG II und III
  3. Feststellung der Pflegebedürftigkeit ggf. auch die Umsetzung in Hilfeformen
  4. Abgrenzung der Hilfe zur Pflege zu anderen Leistungen der Sozialhilfe, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung
  5. Überblick zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung
  6. Die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, u.a.
    • für Nichtversicherte
    • für Versicherte
    • für Personen unterhalb des Pflegegrades 2 und ohne Pflegegrad
    • Entlastungsleistungen
    • Pflegegelder
    • Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
    • Hilfen zur hauswirtschaftlichen Versorgung
    • Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  7. Einsatz von Einkommen und Vermögen im Überblick
  8. Einzelfragen der Teilnehmenden

Ziele und Methoden

Die Leistungen der Pflegekasse sind auch nach neuem Recht seit dem 01.01.2017 standardisiert, jedoch nicht bedarfsdeckend. Die notwendigen Kosten der Pflege übersteigen häufig die Versicherungsleistungen. Im Seminar werden die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII außerhalb voll- und teilstationärer Einrichtungen dargestellt und umfassend besprochen. Dabei werden auch die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung aufgezeigt. Fachvortrag und praktische Fallbeispiele gegebenenfalls in Kleingruppenarbeit bieten einen umfassenden Überblick. Fragen der Teilnehmenden und der Austausch von Erfahrungen finden ebenfalls Berücksichtigung.

Referent/-in

Andrea Bruhn , Landeshauptstadt Kiel

Gebühren

320.00 EUR
zzgl. Tagungspauschale
Roter Punkt
Termin
07.06.2023 - 08.06.2023 , 14 Stunden
07.06.2023 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
08.06.2023 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Veranstaltungs Zentrum Kiel
Kiel