In der Zeit von 01. März bis 31. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Vermittelt werden die im Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein und in der Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein geltenden Bestimmungen zur Vorbereitung und Durchführung dieser Personalratswahlen.