Mitarbeiter/innen aus Bauämtern (Planung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) von amtsfreien Gemeinden, Ämtern, Städten und Kreisen, die mit Bauleitplanung und Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben befasst sind und über Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Baurechts verfügen.