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Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung
50500

zum Recht der Bauleitplanung und zur Zulässigkeit von Vorhaben

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bauämtern (Planung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) von amtsfreien Gemeinden, Ämtern, Städten und Kreisen, die mit Bauleitplanung und Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben befasst sind und über Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Baurechts verfügen.

Inhalte

  1. Neuere Entwicklungen im Recht
    • der Bauleitplanung und
    • der Zulässigkeit von Vorhaben
  2. anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

Ziele und Methoden

Die Teilnehmer/innen sollen über neuere Entwicklungen im Recht der Bauleitplanung und der Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterrichtet werden. Maßgebliche Entscheidungen werden anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erläutert; außerdem werden weiterführende Hinweise für die Praxis gegeben.

Zusätzliche Hinweise

Fallbeispiele aus der täglichen Praxis sowie Fragen hierzu sind willkommen und können bei Interesse im Plenum diskutiert werden.

Eine getrennte Behandlung der Bereiche Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben erscheint angesichts der regelmäßigen Verzahnung beider Bereiche in den entschiedenen Fällen nicht zielführend.

Referent/-in

Sören Claus

Gebühren

380.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
25.04.2023 - 26.04.2023 , 14 Stunden
25.04.2023 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
26.04.2023 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm