Personenstandsrecht und Melderecht haben viele Berührungspunkte. Für die meisten Eintragungen im Einwohnermeldesystem bildet das jeweilige Personenstandsregister die Grundlage. Das Handeln des Standesbeamten hat somit immer Auswirkungen auf das Handeln der Sachbearbeitenden im Bürgerservice. Doch nicht immer ist klar, welche Folgen dies mit sich bringt. Vor allem, wenn ausländische Sachverhalte zu berücksichtigen oder Sachverhalte zu beurteilen sind, die teils Jahrzehnte zurückliegen, stellt sich oft die Frage, was wie im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt zu berücksichtigen ist und welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
Als Beispiele seien die Wirksamkeit von Eheschließungen im Ausland, Scheidungen im Ausland und die daraus resultierenden Namensführungen genannt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen für die jeweiligen Themengebiete sensibilisiert werden und anhand von Fallbeispielen in die Lage versetzt werden, die am häufigsten auftretenden Fälle selbständig und rechtsicher zu verarbeiten.