Ein Zeugnis soll möglichst differenziert und objektiv die Leistungen, Fähigkeiten und die persönliche Führung der Beschäftigten beschreiben. Es muss von einem verständigen Wohlwollen für Arbeitnehmende getragen werden und soll natürlich auch der Wahrheit entsprechen. Wie oft ist es den Vorgesetzten schon passiert: Gewisse Formulierungen sollen Positives ausdrücken, der/die Beschäftigte hat es - möglicherweise sogar zu Recht - negativ gedeutet. In Praxis und Rechtsprechung haben sich Standardformulierungen herausgebildet - aber sind diese allen Verantwortlichen bekannt?
In diesem Seminar werden die Grundsätze für die Zeugniserteilung sowie die Rechtsprechung dazu dargestellt und diskutiert. Übungen an praktischen Fällen werden die Teilnehmenden befähigen, künftig den gerichtlichen Anforderungen entsprechende Zeugnisse abzufassen.