Mitarbeitende aller Bereiche der Liegenschaftsverwaltung sowie aus Kirchenverwaltungen und karitativen Organisationen, ebenso gewerbliche Vermietende von Wohn- und Geschäftsraum.
Das Referententeam vermittelt Ihnen das gesamte Betriebskostenrecht anhand der klassischen „W-Fragen“:
Bei Betriebskostenabrechnungen bestehen häufig viele Unsicherheiten; zudem bergen sie ein großes Fehlerpotenzial. Ohne Kenntnisse des Betriebskostenrechts sind weder fehlerfreie Abrechnungen durch den Vermieter noch Überprüfungen durch den Mieter denkbar. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass es außerhalb der Wohnraummiete keinerlei gesetzliche Grundlagen hierfür gibt. Die Vermittlung des Stoffes erfolgt unter anderem anhand Ihrer eigenen Abrechnungen, Verträge und Fallbeispiele, die Sie in das Seminar einbringen können. Für Ihre tägliche Praxis erhalten Sie zudem Checklisten sowie zahlreiche Tipps für die notwendige Sicherheit und Effizienz Ihrer Sachbearbeitung. Unsere erfahrenen Dozenten beleuchten das Betriebskostenrecht zudem aus zwei Blickwinkeln: Hellen Harder aus der Verwaltungspraxis und Dr. Sascha Brückner aus der anwaltlichen und gerichtlichen Perspektive. Durch dieses „Gesamtpaket“ des Seminars werden Sie künftig bei der Abrechnung und Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnungen erheblich profitieren.
Eine aktuelle Gesamtausgabe des BGB sowie die Texte der Betriebs- und Heizkostenverordnung sind unverzichtbar. Sie können gerne eigene Verträge, Fälle und vor allem Abrechnungen auf einem USB-Stick oder ausgedruckt zwecks Besprechung mitbringen. Zu Beginn des Seminars erhalten Sie ein umfangreiches, zitierfähiges Skript, in dem sämtliche behandelte Themen, zahlreiche Fallbeispiele und gerichtliche Entscheidungen übersichtlich und mit vielen Praxistipps dargestellt sind. Unser Referententeam hat in den vergangenen Jahren erfolgreich ein Erfahrungsnetzwerk für die Teilnehmenden der KOMMA-Seminarreihe zum Miet- und Pachtrecht aufgebaut, in das Sie auf Wunsch integriert werden. Durch diese persönlich-fachliche „Vernetzung“ treten die Mitarbeitenden in den Verwaltungen bei rechtlichen Fragestellungen untereinander auch über die eigenen Verwaltungsgrenzen hinaus in Kontakt und entwickeln zeitsparende, effiziente und rechtssichere Lösungen für ihre jeweiligen Anliegen.