Wenn Sie Mietverhältnisse betreuen, müssen Sie nicht nur die einschlägigen Vorschriften des BGB korrekt anwenden, sondern zunächst bestimmen, um welchen Vertragstyp es sich überhaupt handelt. Denn nicht in jedem Schriftstück, auf dem „Mietvertrag“ draufsteht, steckt auch ein Mietvertrag drin! Dies gilt vor allem für die zahlreichen „Nutzungs-“ und „Gestattungsverträge“, die im Umlauf sind; denn diese stellen sich bei genauerer Überprüfung fast ausnahmslos als Miet-, Pacht- oder Leihverträge dar.
Sie werden Ihre Verträge nach diesem Seminar mit anderen Augen sehen.
Weitere Schwerpunkte sind diejenigen Themen, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit vor allem anlässlich des Abschlusses von Mietverträgen kennen und sicher beherrschen sollten. Die Vermittlung dieses Stoffes erfolgt zu einem großen Teil anhand Ihrer eigenen Fälle, Verträge und Fragen, die Sie in das Seminar einbringen können. Denn größtmögliche Praxisnähe ist das Markenzeichen dieser Seminar-Reihe.