a) Mitarbeitende der Kommunalverwaltung, die über keine spezifische Verwaltungsausbildung verfügen, z.B. technische Dienstkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Betriebswirtinnen und Betriebswirte.
b) Mitarbeitende aus verschiedenen Verwaltungsbereichen, die ihre Kenntnisse - z.B. nach einer längeren Familienphase - auffrischen möchten.
c) Beamte, sowie Angestellte, die von Bundes- oder Landesbehörden übernommen wurden.