Behördliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeitende, die Datenschutzaufgaben wahrzunehmen haben, häufig personenbezogene Daten verarbeiten, deshalb die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen müssen und die sich überwiegend mit Fragen der Zulässigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung befassen (Fachabteilungen, Justitiariate, Behördenleitungen, Rechtsaufsichtsbehörden). Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht.