In der Verfassung Schleswig-Holsteins steht seit 2014 die Inklusion als Aufgabe und Ziel. Außerdem sichert die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Deutschland allen Menschen das Recht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe zu – Inklusion betrifft alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen, also bspw. Arbeit, Bildung, Sport, Digitalisierung, Verkehr, Tourismus, Kultur.
Inklusion kann aber nicht verordnet werden. Sie ist in erster Linie eine Frage von Haltung und Bewusstsein.
Welche Bedeutung hat die Inklusion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung? Diese Frage soll in der Veranstaltung, die ausschließlich von Menschen mit Behinderungen konzipiert und durchgeführt wird, mit Vorträgen, im gegenseitigen Austausch und mit praktischen Übungen, beantwortet werden. Die Teilnehmenden lernen dabei verschiedene Behinderungen und Perspektiven kennen, erleben inklusives Lernen auf Augenhöhe, bauen Berührungsängste ab und reflektieren ihre eigene Haltung im Kontext ihrer Arbeitsbereiche.
Wer glaubt, bereits genügend über das Thema Inklusion zu wissen, wird erstaunt sein, welche „Aha-Erlebnisse“ hier von den Expertinnen und Experten in eigener Sache vermittelt werden.
Format: Vorträge, Austausch und praktische Übungen