Dieses Seminar richtet sich hauptsächlich an Personalratsmitglieder sowie Beschäftigte aus der Personalverwaltung einer Stadt-, Kreis-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die ein Grundseminar besucht haben bzw. Kenntnisse im Mitbestimmungsgesetz vorweisen können.
Die im Grundseminar vorgestellten wesentlichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes sollen über Fallbearbeitung vertieft werden. Dies erfolgt durch Vorträge, Bearbeitung praktischer Fälle und Diskussionen, auch über aktuelle Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden. Behandelt wird ebenfalls die oftmals nicht leichte Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung, Dienststelle und den Beschäftigten.