Das Befristungsrecht ist von einigen besonderen Formalitäten geprägt (z.B. Schriftform). Weiterhin gibt es von Seiten des Gesetzgebers auch inhaltliche Vorgaben. Fehler führen zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Befristung. Diese Stolperfallen sollten daher bekannt sein, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Bereich der Teilzeit lauern ebenso rechtliche Hürden, wobei auch die Variante der Elternteilzeit sowie Ansprüche nach dem Pflege- und Famlilienpflegezeitgesetz zu berücksichtigen sind.
Dieses Seminar gibt einen systematischen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverträgen und über die Anspruchsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst nach den Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD und TV-L), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie hinsichtlich der Regelungen zur Brückenteilzeit und des PflegeZG sowie des FPfZG.