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Die rechtmäßige Personalratsbeteiligung und Folgen fehlerhafter Mitbestimmung
15013

Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen

Zielgruppe

Personalratsmitglieder aus allen Bereichen.

Inhalte

  1. Die gesetzlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats mit Rechtsprechung zu den Beteiligungsrechten
  2. Rechtsfolgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung
  3. Nachholen unterbliebener Mitbestimmung: Zulässigkeit?
  4. Die gerichtliche Durchsetzung der Personalratsrechte
  5. Strategische Überlegungen vor Einleitung eines Beschlussverfahrens (u.a. Verfahrenslaufzeiten, Erfolgsaussichten)
  6. Einstweiliger Rechtsschutz: effektiv?
  7. Begleitende Aktivitäten zur Durchsetzung der Personalratsbeteiligung

Ziele und Methoden

Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Unzulässig ist die Durchführung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene Beteiligung oder bei Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften. So schreibt es der Gesetzgebende vor. Daher müssen Personalräte einerseits ihre Rechte und die Besonderheiten der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst kennen und andererseits wissen, was zu tun ist, wenn ihre Einbeziehung – ob unbeabsichtigt oder "nur vergessen" – nicht oder fehlerhaft erfolgt.

Kann bei nicht- oder fehlerhafter Beteiligung die Personalvertretung die tatsächliche Beschäftigung verhindern? Wie ist es bei Maßnahmen im Beamtenrecht? Welche Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Korrektur der Fehler, zur (gerichtlichen) Durchsetzung der Beteiligungsrechte, bei Eilbedürftigkeit, usw. gibt es und wann und wie sind diese notwendig und sinnvoll zu nutzen?

Diese und weitere Fragen werden anhand von Beispielen erörtert, diskutiert und die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet.

Zusätzliche Hinweise

Mitzubringende Hilfsmittel: Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

Referent/-in

Prof. Dr. Thomas Weiß, Fachanwalt für Arbeitsrecht , weiss-rechtsanwaelte

Gebühren

210.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
01.03.2024 , 7 Stunden
01.03.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm