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(Er)Öffnung der Angebote für Bauleistungen (VOB/A 2019)
52004

und Liefer- und Dienstleistungen (UVgO bzw. GWB/VgV)

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus den (Bau-) Ämtern, die für die Durchführung der Eröffnungstermine zuständig sind.

Inhalte

  1. Anwesenheit beim Termin - Wer ist zugelassen?
  2. Welche Angebote sind zugelassen?
  3. Wie werden elektronische Angebote behandelt?
  4. Wie werden verspätet eingegangene oder per Fax eingereichte Angebote behandelt?
  5. Wie verhalte ich mich, wenn das Angebot nicht unversehrt ist?
  6. Was muss bei der Verlesung der Angebote, speziell der Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Nachlässe beachtet werden?
  7. Wie ist eine richtige Angebotsniederschrift zu fertigen?
  8. Wie sind die Angebote zu kennzeichnen?

Ziele und Methoden

In dem Seminar werden für die verschiedenen Vergabevorschriften (VOB, UVgO, GWB bzw. VgV) die Regelungen für die Angebotsabgabe (Post – Papier – elektronisch) vorgestellt und beispielhaft ein (Er)Öffnungstermin mit allen erforderlichen Formalien erklärt und anschließend an Fallbeispielen durch die Teilnehmer/innen eigenständig vertieft.
Wichtig ist, dass die - in der nahen Vergangenheit mitunter deutlich geänderten und aktualisierten - Vorschriften einzuhalten sind, um ggf. Regressansprüche zu vermeiden!
Die Handlungsabläufe in der Eröffnungsverhandlung werden vertieft dargestellt und ergänzt durch praxisorientierte Hinweise zur Einhaltung der Dokumentationsvorschriften.

Referent/-in

Alexander Böttcher , Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Gebühren

190.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Gelber Punkt
Termin
04.07.2024 , 7 Stunden
04.07.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm