Behördliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeitende, die Datenschutzaufgaben wahrzunehmen haben, häufig personenbezogene Daten verarbeiten, deshalb die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen müssen und die sich überwiegend mit Fragen der Zulässigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung befassen (Fachabteilungen, Justitiariate, Behördenleitungen, Rechtsaufsichtsbehörden). Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht.
Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit der Datenschutzakademie Schleswig-Holstein statt. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am zur Verfügung gestellten Skript liegen bei der Datenschutzakademie, sodass eine Weitergabe von Teilnehmenden an Nichtteilnehmende nicht zulässig ist.