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Durchsetzung von Zwangsmitteln im Bau- und Umweltrecht
50008

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen (mit und ohne Erfahrung) aus Bau- und Umweltämtern sowie alle anderen Interessierten.

Inhalte

  1. Grundlagen des Verwaltungsvollzugs
    • Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes
    • Anordnung der sofortigen Vollziehung (§§ 80, 82 a VwGO)
    • Androhung und Festsetzung
    • Sofortiger Vollzug (§ 230 LVwG)
  2. Ermessensausübung und Ermessensfehler
  3. Einstellung des Vollzuges (§ 241 LVwG)
  4. Vorgehen gegen ‚vollstreckungsresistente’ Störer
  5. Fälle aus der Praxis der Teilnehmer/innen

Ziele und Methoden

Den Teilnehmern/innen werden im Dialog mit dem Referenten anhand von Beispielsfällen die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Durchsetzung von Zwangsmitteln im Bau- und Umweltrecht vermittelt. Dadurch sollen rechtssichere Entscheidungen gewährleistet und Schadensersatzprozesse vermieden werden.

Zusätzliche Hinweise

Die Teilnehmer/innen werden gebeten, Fälle aus ihrer Praxis bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Dieses Seminar beinhaltet nicht die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen gemäß §§ 62 ff LVwG, sondern nur den Vollzug von Verwaltungsakten, die dem Pflichtigen ein Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegen.

Referent/-in

Alexander Ließ , Kreis Dithmarschen

Gebühren

180.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
06.09.2023 , 7 Stunden
06.09.2023 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Weitere Termine
Grüner Punkt
Termin
04.09.2024 , 7 Stunden
04.09.2024 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm