Die Teilnehmer/innen werden gebeten, Fälle aus ihrer Praxis bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Dieses Seminar beinhaltet nicht die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen gemäß §§ 62 ff LVwG, sondern nur den Vollzug von Verwaltungsakten, die dem Pflichtigen ein Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegen.