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50008

Durchsetzung von Zwangsmitteln im Bau- und Umweltrecht

06.09.2023
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Zielgruppe

Mitarbeiter/innen (mit und ohne Erfahrung) aus Bau- und Umweltämtern sowie alle anderen Interessierten.

Inhalte

  1. Grundlagen des Verwaltungsvollzugs
    • Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes
    • Anordnung der sofortigen Vollziehung (§§ 80, 82 a VwGO)
    • Androhung und Festsetzung
    • Sofortiger Vollzug (§ 230 LVwG)
  2. Ermessensausübung und Ermessensfehler
  3. Einstellung des Vollzuges (§ 241 LVwG)
  4. Vorgehen gegen ‚vollstreckungsresistente’ Störer
  5. Fälle aus der Praxis der Teilnehmer/innen

Ziele und Methoden

Den Teilnehmern/innen werden im Dialog mit dem Referenten anhand von Beispielsfällen die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Durchsetzung von Zwangsmitteln im Bau- und Umweltrecht vermittelt. Dadurch sollen rechtssichere Entscheidungen gewährleistet und Schadensersatzprozesse vermieden werden.

Zusätzliche Hinweise

Die Teilnehmer/innen werden gebeten, Fälle aus ihrer Praxis bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Dieses Seminar beinhaltet nicht die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen gemäß §§ 62 ff LVwG, sondern nur den Vollzug von Verwaltungsakten, die dem Pflichtigen ein Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegen.

Termin

06.09.2023
06.09.2023 von 09:00 bis 16:30 Uhr

Dauer

7 Stunden

Ort

Verwaltungsakademie
Heintzestraße 13
24582 Bordesholm
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Referent/-in

Alexander Ließ, Kreis Dithmarschen

Kosten

180.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder
Übernachtungspauschale

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Veranstaltungsbeschreibung

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Anmeldung

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Inhaltliche Fragen:

Frank Sachau

Frank Sachau

Telefon: 04322 693 536
E-Mail: sachau@komma-sh.de

Organisatorische Fragen:

Sabine Arpe

Sabine Arpe

Telefon: 04322 693 553
E-Mail: arpe@komma-sh.de
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