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Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungs- bzw. vorhabenbezogenen Plänen
50101

§§ 30, 31, 33, 14, 15 BauGB und § 15 BauNVO

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, aus Architektur- und Planungsbüros, die über fortgeschrittene Kenntnisse in dieser Materie verfügen.

Inhalte

  1. Die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit von Satzungen
  2. Art der baulichen Nutzung in den einzelnen Baugebieten
  3. Maß der baulichen Nutzung und überbaubaren Grundstücksfläche
  4. Nebenanlagen i. S. von § 14 BauNVO und Anlagen i. S. von § 12 BauNVO
  5. Qualifizierter und einfacher B-Plan, Anwendungsfolgen
  6. Gesicherte Erschließung
  7. Voraussetzungen bei Ausnahmen/Befreiungen, § 31 BauGB
    • die inhaltlichen Bestimmungen zur Erteilung/Befreiung; Grundzüge der Planung und nachbarliche Belange
  8. Voraussetzungen zur Anwendbarkeit der vorgezogenen Planreife, der "33iger Stand" als positives Tatbestandsmerkmal
  9. Sicherung der gemeindlichen Planung durch die gesetzlichen Instrumente der Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und der Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB); Anwendungsvoraussetzungen und Folgen
  10. Unzulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplänen und faktischen Baugebieten im Einzelfall, § 15 BauNVO, Feinsteuerung

Ziele und Methoden

Die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen stehen bezüglich der Art der baulichen Nutzung in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Maßnahme bzw. den dadurch ausgelösten Emissionen im Hinblick auf ein bestimmtes Baugebiet nach BauNVO. Wie lässt sich dies beurteilen, insb. vor dem Hintergrund nachbarrechtlicher Abwehransprüche und auch im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme? Wie verfahre ich bei Abweichungen von Festsetzungen im B-Plan? Wie gehe ich mit der vorgezogenen Planreife aus bauaufsichtlicher, gemeindlicher und planerischer Sicht um? Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen als wirkungsvolles Instrument zur Sicherung kommunaler Planung - wo kommen sie zum Tragen und welchen Handlungsbedarf löst dies bei der BAB/Gemeinde aus? Die aufgezeigten Fragen sollen anhand von Beispielen aus der Praxis und Rechtsprechung behandelt werden.

Referent/-in

Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.

Gebühren

370.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
07.06.2023 - 08.06.2023 , 14 Stunden
07.06.2023 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
08.06.2023 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Weitere Termine
Grüner Punkt
Termin
01.07.2024 - 02.07.2024 , 14 Stunden
01.07.2024 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
02.07.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm