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Zulässigkeit von Vorhaben und Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
50102

Die Regelungen der §§ 34-36 BauGB

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, aus Architektur- und Planungsbüros und anderen Bereichen, die über fortgeschrittene Kenntnisse in dieser Materie verfügen.

Inhalte

  1. Begriff des Vorhabens und Verflechtung zum Bauordnungs- und sonstigen öffentlichen Recht
  2. § 34 BauGB und seine Bedeutung in der Praxis
  3. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
  4. Zulässigkeit in Gemengelagen und faktischen Baugebieten
  5. Ausschluss schädlicher Auswirkungen
  6. Befreiungsähnliche Tatbestände
  7. Innenbereichs-/Außenbereichssatzungen
  8. Abgrenzung Außen-/Innenbereich
  9. Privilegierte Vorhaben, sonstige Vorhaben
  10. Öffentliche Belange und deren Gewichtung
  11. Begünstigte Vorhaben nach Abs. 4
  12. Rückbauverpflichtung
  13. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aus Sicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde
  14. Rechtswidrig versagtes Einvernehmen

Ziele und Methoden

Umfassende Behandlung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben vor dem Hintergrund weitestgehender Rechtssicherheit für die Beteiligten (Investoren, Dritte, Gemeinde, BAB). Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen zum Einfügen werden aufgezeigt und wann planerisch gegenzusteuern ist. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) mit seinem abzuarbeitenden Konditionalprogramm unterfällt in verschiedene Zulässigkeitskategorien (privilegierte, sonstige und begünstigte Vorhaben), die im Einzelnen abzuarbeiten sind. Die Gemeinde und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen, was ist hierbei zu berücksichtigen? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Gruppenarbeit ist vorgesehen.

Referent/-in

Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.

Gebühren

370.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
30.01.2024 - 31.01.2024 , 14 Stunden
30.01.2024 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
31.01.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Weitere Termine
Grüner Punkt
Termin
16.09.2024 - 17.09.2024 , 14 Stunden
16.09.2024 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
17.09.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm