Umfassende Behandlung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben vor dem Hintergrund weitestgehender Rechtssicherheit für die Beteiligten (Investoren, Dritte, Gemeinde, BAB). Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen zum Einfügen werden aufgezeigt und wann planerisch gegenzusteuern ist. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) mit seinem abzuarbeitenden Konditionalprogramm unterfällt in verschiedene Zulässigkeitskategorien (privilegierte, sonstige und begünstigte Vorhaben), die im Einzelnen abzuarbeiten sind. Die Gemeinde und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen, was ist hierbei zu berücksichtigen? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Gruppenarbeit ist vorgesehen.