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Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst
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Praxis für Arbeitnehmende

Zielgruppe

Mitarbeitende der Haupt- und Personalverwaltungen, die sich über die Beschäftigungszeiten nach neuem und altem Tarifrecht informieren möchten.

Inhalte

  1. Tarifrechtliche Vorschriften zu Beschäftigungszeiten TVöD und TV-L
  2. Bedeutung der Beschäftigungszeiten für das Jubiläumsgeld, Kündigungsfristen, Unkündbarkeit und Entgeltfortzahlung
  3. Auswirkungen von ruhenden Arbeitsverhältnissen und Wiedereinstellung auf die Beschäftigungszeit (Sonderurlaub etc.)
  4. Berücksichtigung von besonderen Zeiten
  5. Beschäftigungszeiten bei Arbeitgeberwechsel
  6. Übernahme der Dienst- und Beschäftigungszeiten des BAT in den TVöD
  7. Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres für das Jubiläumsgeld
  8. Berechnung der Beschäftigungszeiten im TVöD/TV-L
  9. Festsetzung und Berichtigung, Ausschlussfrist

Ziele und Methoden

Im Seminar werden die wesentlichen Konstellationen, die sich im Zusammenhang mit der Berechnung und Festsetzung von Beschäftigungszeiten ergeben, durch Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit und zahlreichen Beispielen erörtert.

Zusätzliche Hinweise

Durch das Urteil des BAG vom 19.11.2020 wurde die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten früherer Arbeitgeber endgültig geklärt. Dennoch gilt es die Anwendungsfälle dieses Urteils festzustellen.

Referent/-in

Stephan Westermann, Bezirksamt Wandsbek , Freie und Hansestadt Hamburg

Gebühren

170.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
03.07.2023 , 7 Stunden
03.07.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm
Weitere Termine
Grüner Punkt
Termin
04.07.2024 , 7 Stunden
04.07.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm