Im Zusammenhang mit der Erkrankung von Arbeitnehmer/-innen und krankheitsbedingten Fehlzeiten ergeben sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen: Wann und wie müssen die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung anzeigen, wann und wie muss diese durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden? Was gilt im Falle einer Folgebescheinigung? Welche Folgen haben Pflichtverletzungen der Arbeitnehmer/-in, etwa bzgl. der Anzeige- und Nachweispflichten, im Falle der Ankündigung oder des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit oder bei genesungswidrigem Verhalten? Wann darf der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in solchen Fällen abmahnen und/oder kündigen? Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in welcher Höhe Entgeltfortzahlung leisten? An eine krankheitsbedingte Kündigung stellt die Rechtsprechung bekanntlich strenge Anforderungen, wobei zwischen den verschiedenen Arten einer krankheitsbedingten Kündigung zu unterscheiden ist. Hier spielen auch Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eine Rolle. Berücksichtigt werden auch die Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen, öffentl.-rechtl. Vorgaben für den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern und die prozesstaktische Situation bei Auseinandersetzungen.
Das praxisorientierte Seminar dient dazu, Rechtssicherheit im Umgang mit Krankheit von Arbeitnehmer/-innen im Arbeitsverhältnis zu geben.