In seiner Querschnittsprüfung vom 12.Februar 2014 des Forderungsmanagements hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass es uneinheitliche Verfahrensweisen innerhalb der kommunalen Körperschaften gibt, die zu Informationsdefiziten für die Finanzbuchhaltung bzw. Vollstreckungsbehörden führen.
Daher wird eine zentrale Bearbeitung vorgeschlagen.
Im Seminar besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustausches Fragen aus der täglichen Praxis zu stellen. Wenn gewünscht können diese 3 Wochen vorher mitgeteilt werden. In diesem Seminar geht es primär um die Stundung öffentlich-rechtlicher Forderungen!