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Grundlagen des Sozialversicherungsrechts bei Vergütungen und Löhnen - Modul 3
11202

Die geringfügigen Beschäftigungen

Zielgruppe

Mitarbeitende in den Haupt- und Personalabteilungen, die wenig Erfahrung in ihrem Aufgabenfeld haben und alle anderen Interessierten, die sich einen Überblick über die Grundlagen des Sozialversicherungsrechts verschaffen wollen.

Inhalte

  1. Die zeitgeringfügige (kurzfristige) Beschäftigung nur gelegentliche Beschäftigung
    • zeitliche Befristung
    • Befristung im Voraus
    • keine Berufsmäßigkeit der Beschäftigung
  2. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
    • unvorhergesehene vorübergehende Mehrarbeit
    • Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
    • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag
    • Beitragsberechnung, einschließlich Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Ziele und Methoden

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist sowohl arbeitsrechtlich wie auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich ein wesentlicher Baustein im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden die Arbeitsleistungen der einzelnen Mitarbeiteende erfasst und der Lohn oder das Gehalt berechnet, die Auszahlungen an die Mitarbeiteende veranlasst, die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen berechnet und weitergeleitet und die Steuerbeträge an das Finanzamt abgeführt. Personen, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut sind, müssen daher Rechtskenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht aufweisen. Für den Bereich des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts in der Sozialversicherung bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Nord ein Basisseminar an, welches sich aus 4 Modulen zusammensetzt.

Die Teilnehmende erhalten in diesem Modul durch Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit im Plenum einen Überblick über die Grundlagen des Sozialversicherungsrechts bei geringfügigen Beschäftigungen.

Zusätzliche Hinweise

Das Basisseminar mit seinen 4 Modulen (Sem. 11200, 11201, 11202 und 11203) sollte in der Regel zusammenhängend gebucht werden, um einen kompletten Überblick über die Grundlagen des Sozialversicherungsrechts zu erhalten. Die Module können aber auch einzeln besucht werden.

Referent/-in

Heiko Schröder , Deutsche Rentenversicherung Nord
Susanne Friedrichs , Deutsche Rentenversicherung Nord

Gebühren

210.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Grüner Punkt
Termin
06.11.2024 , 7 Stunden
06.11.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm