Juristisch stellt jede Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks einen Mangel dar. Bei Baustreitigkeiten wird jedoch zunehmend nicht um ernsthafte Mängel gestritten, sondern um - für den Baukunden eigentlich unbedeutende - Abweichungen des ausgeführten Objekts von der Baubeschreibung. Dies ist für die Bauwirtschaft höchst unerfreulich, da häufig der Eindruck entsteht, dass auf diese Weise nur die Baukosten gesenkt werden sollen.
Ziel dieses Seminars ist nun, einerseits die Mindestinhalte von Baubeschreibungen in der Form von Leistungsverzeichnissen und Leistungsprogrammen darzustellen und andererseits anhand von Fallbeispielen aufzuzeigen, wie eine Baubeschreibung so offen gestaltet werden kann, dass nur die für den Baukunden wesentlichen Aspekte der Beschaffenheit vertraglich geregelt werden, um (häufig kostensenkende) Ausführungsalternativen zu ermöglichen.