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Baubeschreibungen im Hochbau - wie detailliert ist genau genug?
52010

Zielgruppe

Architekten/innen und Ingenieure/innen sowie Mitarbeiter/innen von öffentlichen Auftraggebern, die für die Vergabe von Bauleistungen verantwortlich sind.

Inhalte

  1. Definition der Bedeutung bestimmter Merkmale aus der Sicht des Auftraggebers
  2. Abhängigkeiten zwischen dem Anforderungsprofil und den Angebotspreisen in der Planungsphase
  3. Unterschiede bei den einzelnen Vergabearten
  4. Gesetzliche Anforderungen als Mindeststandard
  5. Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik als möglicher Mindeststandard
  6. Erhöhte Anforderungen durch Texthinweise auf gehobenen Standard
  7. Notwendiger und verzichtbarer Inhalt von Leistungsverzeichnissen und Baubeschreibungen
  8. Sinnvoller Mittelweg zwischen offenen und detaillierten Angaben
  9. Fallbeispiele aus der Praxis und anhand aktueller Gerichtsentscheidungen

Ziele und Methoden

Juristisch stellt jede Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks einen Mangel dar. Bei Baustreitigkeiten wird jedoch zunehmend nicht um ernsthafte Mängel gestritten, sondern um - für den Baukunden eigentlich unbedeutende - Abweichungen des ausgeführten Objekts von der Baubeschreibung. Dies ist für die Bauwirtschaft höchst unerfreulich, da häufig der Eindruck entsteht, dass auf diese Weise nur die Baukosten gesenkt werden sollen.

Ziel dieses Seminars ist nun, einerseits die Mindestinhalte von Baubeschreibungen in der Form von Leistungsverzeichnissen und Leistungsprogrammen darzustellen und andererseits anhand von Fallbeispielen aufzuzeigen, wie eine Baubeschreibung so offen gestaltet werden kann, dass nur die für den Baukunden wesentlichen Aspekte der Beschaffenheit vertraglich geregelt werden, um (häufig kostensenkende) Ausführungsalternativen zu ermöglichen.

Gebühren

300.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
20.03.2024 , 7 Stunden
20.03.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm