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Architekten- und Ingenieurrecht
52310

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die mit dem Abschluss, der Durchführung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind oder diese beratend begleiten.

Inhalte

  1. Architekten- und Ingenieurvertrag (rechtliche Einordnung, Zustandekommen, Formfragen, besondere Vertragsgestaltungen)
  2. Inhalt des Architekten- und Ingenieurvertrags (Beschreibung der Leistung, Vertragsmuster und AGB)
  3. Vertretungsberechtigung des Architekten/Ingenieurs
  4. Abnahme (Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Abnahmeformen, Teilabnahme)
  5. Haftung (allgemeine Grundlagen der vertraglichen Haftung einschließlich Verjährung, Vertiefung der Haftungsbereiche Planung, Ausschreibung und Vergabe, Objektüberwachung, Kosten, Termine)
  6. Abrechnung und Zahlung (Formen, Voraussetzungen, Wirkungen)
  7. Kündigung des Architekten- und Ingenieurvertrags (allgemeiner Überblick)

Ziele und Methoden

In der Veranstaltung werden die Grundlagen des Architekten- und Ingenieurrechts vermittelt. Die gängigen Probleme werden dargestellt und durch Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulicht. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt. Die HOAI ist nur insoweit Schulungsinhalt, wie sie vertragsrechtliche Bezüge hat.

Zusätzliche Hinweise

Das Honorarrecht wird nicht behandelt. Zu diesem Thema wird eine eigene Veranstaltung angeboten (52300).

Referent/-in

Christian Kuhn , Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR

Gebühren

340.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
27.03.2024 - 28.03.2024 , 14 Stunden
27.03.2024 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
28.03.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm