Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.01.2024 verschärft worden. Sowohl auch Sicht der EU, als auch der Bundesregierung nehmen Kommunen hier eine Vorbildfunktion bei der Energieeinsparung ein. Im Wesentlichen liegt der Fokus auf die Einbindung Erneuerbarer Energien im Neubau, als auch vor allem im Bestandsbau. Hierfür sind noch reichlich Fördermittel eingeplant. Beim Neubau werden dafür nur noch nachhaltige, klimafreundliche Neubau (KFN) gefördert.Rechnet sich da noch ein Ersatzneubau? Wenn ein Neubau errichtet wird, wird er dann im KfW-40-KFN-Standard oder im Passivhaus-Standard ausgeführt, oder eben „nur“ nach geltender Gesetzgebung. Welche Fördermittel gibt es, um diese Fragestellung zu beantworten? Welche Stufen der Nachhaltigkeitsbewertung gibt es und wie sehen diese aus?
Das Thema sommerlicher Wärmeschutz ist immer präsenter, weil auf immer besser gedämmte Gebäude immer heißere Sommer treffen. Was können wir hier tun?
Das Seminar soll einen Überblick über den heutigen Stand der kommunalen Anforderungen und Instrumente zum Thema Energie bieten.Im Anschluss an den Vortragsteil haben die Seminarteilnehmer/innen die Möglichkeit, mitgebrachte Fragestellungen zu diskutieren.