Mitarbeiter/innen von Kommunalverwaltungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen
Zum 1. August 2020 tritt in Schleswig-Holstein ein neues Kindertagesförderungsgesetz in Kraft. Dabei wird die Finanzierung der Kindertagesförderung auf ganz neue Beine gestellt. Über die Finanzierungsregelungen hinaus bringt das neue Gesetz viele weitere Änderungen mit sich. Den Teilnehmer/innen werden – mit den Schwerpunkten Finanzierung und Qualitätsstandards – die neuen Rechtsgrundlagen vermittelt, die Auswirkungen auf die Praxis werden diskutiert und die erworbenen Kenntnisse in Gruppenarbeit vertieft.