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34002

Das schleswig-holsteinische Kindertagesförderungsrecht - Aufbauseminar

05.09.2024
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Zielgruppe

Mitarbeitende von Kommunalverwaltungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen mit Vorkenntnissen

Inhalte

  1. Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM)
    • Bedarfsplanung und Trägerauswahl
    • Finanzierungsvereinbarungen zwischen Standortgemeinde und Einrichtungsträger
    • Berechnung der SQKM-Fördersätze
    • Finanzierungsbeiträge von Land und Wohngemeinden
    • Abwicklung über die Kita-Datenbank
    • Fördervoraussetzungen und Ausnahmeregelungen
    • Folgen des Verstoßes gegen Fördervoraussetzungen
  2. Finanzierung der Kindertagespflege
  3. Evaluation des KiTaG und Rechtslage ab 2025
  4. Förderprogramme außerhalb des SQKM

Ziele und Methoden

Im Seminar werden die Kenntnisse des Kita-Rechts in Schleswig-Holstein vertieft. Den Schwerpunkt bildet die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem SQKM. Vortrag, Diskussion und Fallübung wechseln einander ab.

 

Zusätzliche Hinweise

Als Voraussetzung für diesen Aufbaukurs dient die Veranstaltung 34000 oder gleichwertige Vorkenntnisse.

Termin

05.09.2024
05.09.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Dauer

7 Stunden

Ort

Verwaltungsakademie
Heintzestraße 13
24582 Bordesholm
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Referent/-in

Jon Klückmann, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Kosten

120.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder
Übernachtungspauschale

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Veranstaltungsbeschreibung

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Anmeldung

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Inhaltliche Fragen:

Sven Erik Gondlach

Sven Erik Gondlach

Telefon: 04322 693 359
E-Mail: gondlach@komma-sh.de

Organisatorische Fragen:

Theres Krause

Theres Krause

Telefon: 04322 693 405
E-Mail: krause@komma-sh.de
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