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Überführung des Leistungsentgeltes in ein alternatives Entgeltanreizsystem (§ 18a TVöD)
11304

Zielgruppe

Alle Mitarbeitenden, die mit diesem Thema befasst sind.

Inhalte

  1. Voraussetzungen des Systems insbesondere vor dem Hintergrund der einzuhaltenden inhaltlichen Regelungen des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts
  2. Interessenlage und taktische Überlegungen bei Wechsel weg von einem "Gießkannensystem" gem. § 18 TVöD
  3. Die Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Bezügen zum sonstigen Arbeitsrecht (insbesondere tariflicher und gesetzlicher Regelungen)
  4. Folgen z.B. beim Wegfall der Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Datenschutz
  5. Vergleichender Blick auf das Steuerrecht und auf dessen gestaltende Ausnutzung der Möglichkeiten

Ziele und Methoden

§ 18 TVöD sieht die Gewährung von Leistungszulagen und -prämien vor, das nicht überall vollständig umgesetzt wurde. Die Tarifvertragsparteien haben vor diesem Hintergrund in § 18a TVöD die Möglichkeit eröffnet, das entsprechende Budget anderweitig für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, Gesundheitsförderung oder Nachhaltigkeit einzusetzen. Voraussetzung für diese vollständige Umwidmung des Budgets für ganz andere Zwecke sind entsprechende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Als Beispiele für Maßnahmen nennen die Tarifvertragsparteien Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine, also einen denkbar weiten Strauß von Möglichkeiten, die vielfach steuerrechtlich privilegiert sind.

Das praxisorientierte Seminar dient dazu, Rechtssicherheit für dieses System zu erlangen. Außerdem bietet das Seminar eine Gelegenheit zum Austausch über Gestaltungsmöglichkeiten und Erfahrungen aus der Praxis.

Referent/-in

Ulf Kortstock , Arbeitsgericht Lübeck

Gebühren

210.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Grüner Punkt
Termin
02.07.2024 , 7 Stunden
02.07.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm