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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Whistleblowing in der öffentlichen Verwaltung
11055

Rechte und Pflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Zielgruppe

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Führungskräfte und auch Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte.

Inhalte

  1. Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Hinweisgeberrechts
  2. Der Schutz der Beschäftigungsnehmer nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz
  3. Das Recht zum internen Whistleblowing
  4. Das Recht zum Whistleblowing an externe Stellen
  5. Das Recht zum Whistleblowing an die breite Öffentlichkeit
  6. Die Pflicht zum Whistleblowing

Ziele und Methoden

Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende ausdrücklich und gesondert vor Sanktionen geschützt werden.

Das Seminar vermittelt den Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Rechtslage zum sog. Whistleblowing, d.h. die Meldung verwaltungsinterner Missstände. Es wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen verwaltungsinterne Missstände an interne Stellen, externe Stellen und die breite Öffentlichkeit gemeldet werden dürfen und ggf. sogar müssen. Hierzu wird die Rechtslage im Anwendungsbereich des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und in sonstigen Fällen dargestellt.

Referent/-in

Dr. Jan Philipp Redder, Rechtsanwalt für öffentliches Recht in der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in Kiel

Gebühren

120.00 EUR
Roter Punkt
Termin
11.10.2023 , 4 Stunden
11.10.2023 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort
Die Veranstaltung findet online in der KOMMA-Lernwelt statt.
Weitere Termine
Gelber Punkt
Termin
30.04.2024 , 4 Stunden
30.04.2024 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort
Die Veranstaltung findet online in der KOMMA-Lernwelt statt.